Die Kunden von heute möchten in Ihrem Malermeisterbetrieb mehr als nur reine Handwerkleistung einkaufen.Selbstverständlich ist bei uns höchste Qualität, absolute Termintreue und sauberes, freundliches Auftreten beim Kunden.Die enge Kundenbindung und das Vertrauen unserer Kunden haben absolute Priorität.Zusätzlich bieten wir unseren Kunden die Koordination der gesamten Renovierungsarbeiten an - vom Maler über den Installateur bis hin zum Dachdecker.
Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, können Sie natürlich über unsere Service-Hotline jederzeit mit uns in Kontakt treten. Wir helfen Ihnen gerne weiter: 02267 / 1733
Über ein Feedback freuen wir uns ebenso. Kritik und Anregungen zu unseren Internet-Seiten sind uns jederzeit willkommen. info@koeser-maler.de
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energiesparende Wörmedämmung — Profitieren Sie jetzt von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und
Modernisierung.
Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigen tumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden. Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6.000 Euro der Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d. h. maximal 1.200 Euro. Der Betrag kann max. einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden.
Malerarbeiten (nur Arbeitskosten) 4.700,00 €
19% MwSt. *) 893,00 €
Abzugsfähige Kosten 5.593,00 €
Steuerermäßigung 20% 1 .118,60 €
Direkt von der Steuerschuld abziehbar 1.118,60 €
*) Änderungen beim ges. MwSt-Satz vorbehalten.
Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten oder Umzugsarbeiten (im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.
Der Steuerbonus ist nicht erhältlich, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden. Individuelle und kompetente Beratung erhalten Sie von den Meisterbetrieben der Maler- und Lackiererinnung - den Profis für anspruchsvolle Gebäuderenovierung.
Sparen Sie bis zu 1.200 Euro im Jahr.
Mit Schreiben vom 15. Februar 2010 (IV C 4 - S 2296-b/070003) hat das Bundesministerium für Finanzen das Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 26. Oktober 2007 überarbeitet. Die Ausführungen betreffen insbesondere den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Gegenüber dem bisherigen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen ergeben sich daraus zahlreiche neue zu begrüßende Konkretisierungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen.
Zudem sind nachstehende Punkte darüber hinaus von besonderer Relevanz:
Obwohl die Mehrzahl der Erläuterungen im BMF Schreiben bereits bekannt waren, ist es erfreulich, wenn über das Rundschreiben des Ministeriums eine weitere Rechtssicherheit geschaffen wird
Steuerbonus_BMF_neues_Schreiben_TABELLE.pdf
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin www.bundesfinanzministerium.de
Das Marktanreizprogramm geht weiter, doch die Voraussetzungen für die Förderung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarkollektoren haben sich geändert. Eine aktuelle Übersicht für Sie im angefügten Link.
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011.
Die Förderrichtlinien, eine Übersicht zu den einzelnen Fördersegmenten sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der bafa rechts nebenstehend unter der Rubrik „Downloads“. Neuen Förderrichtlinien Bitte beachten Sie, dass sich die Förderrichtlinien ändern können. Bitte nutzen Sie den eingefügten Link zur bafa "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" um sich aktuell zu informieren.