BESCHICHTUNGEN & CO.

BRANDSCHUTZ

Brandschutzbeschichtungen auf z.B. Stahlträgern werden in bestimmten Fällen gefordert und für eine Bauabnahme muss deren fachgerechte Ausfüh­rung durch einen berechtigten Betrieb nachgewiesen werden. Die Brand­schutz­beschichtung schäumt im Falle eines Brandes auf und schützt den beschichteten Unter­grund für eine bestimmte Zeit, je nach Anforderung z.B. 30 oder 90 Minuten vor dem versagen des Bauteils.

 

Die aufge­brach­ten Schichtdicken müssen nach Herstellervorgabe erreicht und durch ein Messverfahren nachgewiesen werden. Selbiges wird dann durch zugehörige Aufkleber am Bauteil doku­mentiert und muss in bestimmten Zeitintervallen überprüft werden.

 

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