BESCHICHTUNGEN & CO.
Brandschutzbeschichtungen auf z.B. Stahlträgern werden in bestimmten Fällen gefordert und für eine Bauabnahme muss deren fachgerechte Ausführung durch einen berechtigten Betrieb nachgewiesen werden. Die Brandschutzbeschichtung schäumt im Falle eines Brandes auf und schützt den beschichteten Untergrund für eine bestimmte Zeit, je nach Anforderung z.B. 30 oder 90 Minuten vor dem versagen des Bauteils.
Die aufgebrachten Schichtdicken müssen nach Herstellervorgabe erreicht und durch ein Messverfahren nachgewiesen werden. Selbiges wird dann durch zugehörige Aufkleber am Bauteil dokumentiert und muss in bestimmten Zeitintervallen überprüft werden.